Oeffentlichkeitsprinzip

Die Kalkfabrik hat der Südostschweiz (SO) nach meinem Artikel vom 12. Juli 2017 eine Gegendarstellung geschickt, die in der SO Ausgabe vom 15. Juli 2017 publiziert worden ist. ( pdf Kalkfabrik Stellungnahme - Artikel in der SO vom 15.07.2017 (F.Rast)). (3.49 MB)

Dieser "runder Tisch" wurde einseitig proklamiert, ich habe mich aber nachträglich bereit erklärt, diesem beizuwohnen, unter der Prämisse, dass das Verhältnis der Teilnehmenden ausgewogen ist, d.h. ein neutraler Experte beigezogen werden kann.

Aufgrund der zwischenzeitlich vom Gemeinderat ans Bundesgericht abgegebenen Stellungnahme, gehe ich davon aus , dass sich der Gemeinderat nicht zu einem einvernehmlichen Kompromiss bewegen lässt. Ich habe diesen "runden Tisch" zZt. abgesagt.

Die Ausführungen und vermeintlichen Fakten werde ich mit einer Replik ans Bundesgericht ausräumen.

Prozessführung und Wahrheitsfindung

Nicht ganz ohne ein Zeichen auf diesen Fall habe ich den Artikel pdf Wutbürger & Frustbürgertum - Mein Artikel in der SO vom 21.7.2017 (5.24 MB) geschrieben. Im vorliegenden Fall bestimmt ein nicht öffentliches "Gutachten" den Verlauf der Verhandlungen. Da es mir nicht erlaubt war irgendwelche Kopien davon zu machen, ist eine eindeutige Beweisführung schwierig, zumal verschiedene Editionen dieses Papiers im Umlauf scheinen. 

Ich versuche via Bundesgericht ein Gegengutachten zu erwirken, damit wir vergleichbare, neutrale Zahlen erhalten, die als Benchmark (Vergleichzahl) dienen können.

Gerne werde ich Sie hier auf meiner Seite auf dem Laufenden halten.