Netzbeschluss zum Zweiten

Viel geredet und geschrieben wird in der Tagespresse über den Netzbeschluss.

Kreisverkehr in Bayern aerial (c) by Fritz Geller-Grimm supported by Rüdiger Wandke

Für jene, die nicht exakt wissen, was dieser beinhaltet, hier einen kompletten Link zu diesem Geschäft im CH-Parlament:

Anlässlich der 9. Sitzung des Nationalrats vom 10.12.2012 war auch Frau BR Doris Leuthard anwesend und hat zur N17 (Umfahrung Näfels) folgendes bemerkt:

"...Eine Bemerkung zu Näfels. Sie haben gesehen, dass der Ständerat dieses Projekt aufgenommen hat. Auch hiergegen hat der Bundesrat grundsätzlich keine Einwendungen. Näfels ist eine Region, in der 17 000 Fahrzeuge pro Tag verkehren. 50 Prozent des Verkehrs könnte mit dieser Umfahrungsstrasse übernommen werden. Somit wäre das natürlich auch für die dortige Bevölkerung eine erhebliche Entlastung, auch für das Ortsbild von nationaler Bedeutung würde sich eine Aufwertung ergeben. Natürlich - und das war auch immer Diskussionspunkt mit dem Kanton Glarus - muss man noch sagen, dass es ja auch noch die Eisenbahn mit dem Glarner Sprinter gibt, sodass man dann dort bahn- und strassenseitig gut erschlossen ist. Insofern ist das auch abzuwägen und beim Timing des Ausbaus zur berücksichtigen. Aber rein verkehrstechnisch hat Näfels ein Problem. Es braucht aber wahrscheinlich noch zusätzliche Massnahmen, um eine effektive Entlastung der gesamten Region hinzukriegen."

Das Wortprotokoll des Nationalrats anlässlich seiner 9. Sitzung vom 10.12.2012 im Detail

Die Abstimmung zur N17 (Umfahrung Näfels):

N17 Abstimmung - Vote (namentlich - nominatif; Beilage - Abstimmungsprotokoll 12.018/8338)

Meine Bemerkung zur Abstimmung:

Die Sozialdemokraten, die Grünen und die Grünliberalen haben die Umfahrung ausnahmslos abgeleht. Auch ein FDPler.

Die bürgerliche Allianz aus CVP/EVP, BDP, SVP, Rest FDP hat der Umfahrung zugestimmt.

Das Wortprotokoll des Ständerats anlässlich seiner 8. Sitzung vom 20.12.2012 im Detail:

Die Umfahrung Näfels wird somit ins Nationalstrassennetz aufgenommen, falls es nach Artikel 8a des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (NSG) in Rechtkraft erwächst.

Nationalstrasse, Projektierung und Bau, die rechtlichen Grundlagen sind hier im Nationalstrassengesetz (NSG) detailliert aufgeführt.

Der Artikel, der zur Anwendung kommt ist allerdings in dieser Fassung noch nicht enthalten, da erst mit dem Netzbeschluss auch rechtskräftig. Die Aenderungen sind hier verfasst.  pdf Aenderungen im Bundesgesetz über die Nationalstrassen (98.2 kB 2012-07-22 13:15:57)

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